Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Entsorgung/Verwertung von Abfällen durch die Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG
Gültig ab: 01.05.2021
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmen („Auftraggeber“) und privaten Auftraggebern, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Kündigung
Vertragsgegenstand ist ein Entsorgungsvertrag der die Bereitstellung eines Containers und/oder Behältnisses zur Aufnahme von Abfällen jeglicher Art umfasst.
Die Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG stellt dem Auftraggeber die Miete des/der Container(s)/Behälter(s) über die vereinbarte Mietzeit, den Transport, Mautgebühren und die fachgerechte Entsorgung/Verwertung in Rechnung.
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, obliegt der Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle.
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder durch einen von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag zustande.
Die Vertragsdauer ist im Entsorgungsvertrag verbindlich geregelt. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend bei einer verbindlich vereinbarten Laufzeit von bis zu 23 Monaten um ein Jahr bzw. von 24 Monaten und mehr um zwei Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Entsorgung
Unsere vertragliche Entsorgungspflicht bezieht sich nur auf Abfälle mit der im Vertrag vereinbarten Spezifikation.
Wir sind berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch zuverlässige Dritte zu bewirken.
Wir stellen dem Auftraggeber die im Entsorgungsvertrag genannten Geräte und/oder Behälter zur Entsorgung seiner Abfälle zur Verfügung und werden diese im betriebsbereiten Zustand halten.
Wir erwerben Eigentum an den Abfällen. Der Auftraggeber ermächtigt uns unwiderruflich, die Abfälle auf unsere Rechnung an Dritte zu veräußern.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, uns alle bei ihm anfallenden Abfälle der im Vertrag vereinbarten Abfallart zu überlassen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass uns während seiner gesamten Geschäftszeit ein ungehinderter Zutritt zu den Geräten und/oder Behältern möglich ist.
Bei Überlassung eines Presscontainers stellt der Auftraggeber einen Elektroanschluss mit 230/400 V, Absicherung mind. 16 A träge und Schutzkontaktsteckdose zur Verfügung.
Die abzuholenden Geräte und/oder Behälter müssen frei von Unrat und anderen artikelfremden Beimischungen sein.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns zur Verfügung gestellten Geräte und/oder Behälter gegen Sturm-, Feuer-, Sachbeschädigung und Vandalismus ausreichend zu versichern.
Der Auftraggeber hat einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Die Zufahrts- und Anfahrtswege müssen für die erforderlichen LKW befahrbar sein.
5. Beladung und Inhalt der Container
Die von der Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG gestellten Container/Behälter dürfen nur bis zur Höhe des Container-/Behälterrandes beladen werden. Container der Größe 5 bis 10 m³ dürfen allenfalls mit 6 Tonnen beladen werden. Bei Containern in einer Größe von 10 bis 40 m³ dürfen maximal 10 Tonnen eingefüllt werden.
Die Container/Behälter dürfen durch den Auftraggeber mit den bei der Auftragserteilung bezeichneten Abfallarten gefüllt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Abfälle ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einzustufen und dies der Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG mitzuteilen.
6. Abholung
Die Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG holt den Container/Behälter zum vereinbarten Zeitpunkt ab bzw. tauscht diesen aus.
Ist der Container nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit noch nicht zur Abholung bereit, so ist die Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen. Standzeit der Container 14 Tage frei.
7. Haftung und Versicherung
Für die Transportleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Frachtgeschäft.
Der Auftraggeber haftet für Schäden am Container/Behälter, sofern ihn ein Verschulden trifft.
Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Kenntnis des Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
8. Investitionsgüter
Werden für die Entsorgung andere Geräte benötigt, kann der Auftraggeber diese zum vereinbarten Preis kaufen.
Der Auftraggeber wird erst Eigentümer dieser Gegenstände, wenn sie vollständig bezahlt wurden.
9. Preise, Preisanpassungen, Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich jeweils zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen eintreten.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10. Gewährleistung, Mängelrüge, Verjährungsfrist
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber hat uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf Kalendertagen, schriftlich anzuzeigen.
11. Begrenzung unserer Haftung
Bei einer uns zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Haftung für sonstige Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Nebenpflichten ist ausgeschlossen.
12. Höhere Gewalt, Wegfall der Entsorgungsmöglichkeit
Bei Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich unsere Aufstell- und Entsorgungsfrist angemessen.
Wird uns die Erfüllung unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
13. Abtretungsverbot, Aufrechnung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne unser Einverständnis Rechte aus den Verträgen auf Dritte zu übertragen.
Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidelberg.
Kurpfalz Recycling GmbH & Co. KG
Berliner Str. 14 · 69120 Heidelberg